Der Zahnarzt hat eine Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation. Ob sie ausreichend ist, wird er selten überprüfen, zumal sich Gewohnheiten schnell einschleichen. Interessant ist dabei aber immer die Frage: Hält die Dokumentation im Rechtsfall der Prüfung stand?
Die Dokumentationspflicht des Zahnarztes ist in verschiedenen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen geregelt, die beispielsweise die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KZB) auf ihrer Website auflistet:
§ 295 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 5 Absatz 1 Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) § 7 Absatz 3 Ersatzkassenvertrag – Zahnärzte (EKV-Z) § 7 Absatz 1 Berufsordnung der Zahnärztekammer Berlin (BO).
Im Videointerview beleuchtet Dr. Susanna Zentai, Rechtsanwältin bei Dr. Zentai / Heckenbücker in Köln, die rechtliche Seite des Themas. Sie beantwortet die Fragen, ob die PKV ein Recht auf die Herausgabe von Patientendaten und der Dokumentation hat, wo die Grenzen sind und wie der Zahnarzt die Dokumentation übergeben sollte.