
Verfahrensregeln zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse seien in der aktuellen Version der Approbationsordnung von 1955 nicht enthalten, heißt es von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Derzeit gebe es daher in der Zahnmedizin – anders als bei anderen Heilberufen – keine rechtssicheren Regelungen zur Durchführung von Eignungs- und Kenntnisprüfungen, obwohl diese vom Gesetzgeber vorgeschrieben seien. Dieser Zustand sei den Prüfern, aber auch den Bewerbern aus Drittstaaten, dauerhaft nicht zumutbar. Erst in die Neufassung der Approbationsordnung sollen entsprechende Regelungen aufgenommen werden – doch ob und wann diese in Kraft treten kann, steht weiterhin in den Sternen.
Was die Hintergründe der Verzögerungen sind, erklärt Engel im Telefoninterview:
Audio-Interview mit BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel:
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Das Bundesgesundheitsministerium hatte bereits Anfang August eine Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung vorgelegt. Nun liegt die Entscheidung beim Bundesrat. Doch das kann dauern: Das Thema steht erst im neuen Jahr wieder auf der Tagesordnung.