
Die Experten der Steuerberaterkanzlei Wilde und Partner, Bergisch Gladbach, geben in unserer neuen Serie Zahnmedizinern jede Woche Tipps rund um Steuerberatung, Recht, Finanzen und Betriebswirtschaft. Links zu den bisherigen Experten-Tipps und mehr Informationen über die Serie erfahren Sie unten im Artikel. In dieser Folge geht es darum, welche Vorteile Factoring Zahnarztpraxen bietet, also der Verkauf von Forderungen an ein spezielles Unternehmen.
Ebenfalls interessant aus unserer Serie: Gewerbesteuer bei Anstellung von Zahnärzten: Risikokonstellationen und Handlungsempfehlungen
„Auch Ausfall von Rechnungen durch zahlungsunfähige Patienten wird minimiert“
In diesen außergewöhnlichen Zeiten fällt der Blick besonders auf die Thematik Liquidität. Dabei mag die Liquiditätssituation bei manchen Praxen generell angespannt sein – das Kontokorrentvolumen ist vielleicht bereits ausgeschöpft. Patienten zahlen ihre Rechnung unter Umständen schleppend und es entstehen Forderungsausfälle. Schlimmer noch: Es ist unabsehbar, wie sich die wellenförmige Entwicklung der Corona-Situation auf die Zahlungsfähigkeit der Patienten konkret auswirken wird.
Der Einsatz von Factoring hilft mit Blick auf die Liquidität, denn es wird Planungs- und Liquiditätssicherheit durch definierte Zahlungsflüsse geschaffen. Auch der Ausfall von Rechnungen durch zahlungsunfähige Patienten wird minimiert.
Factoring hat laut Experte Dr. Jens-Peter Damanoch weitere Vorteile für Zahnarztpraxen. So wird etwa die Verwaltung entlastet und die Gefahr verzögerter Rechnungsstellung durch Pandemie oder Personalmangel wird gebannt. Außerdem bieten Factoringunternehmen je nach Geschäftsmodell verschiedene weitere Dienstleistungselemente und Tools für die Entlastung im Praxisalltag.
In jedem Fall gilt aber eines: Es gibt nicht das Factoring, sondern es kommt immer auf die konkreten Bestandteile des jeweiligen Leistungsangebots an.
In der Dentalbranche setzt sich beispielsweise die Palette des Marktführers in der zahnmedizinischen Privatliquidation DZR aus vielfältigen zahlreichen Sonderservices und drei Kernleistungen zusammen, die in Anspruch genommen werden können:
1. Buchhaltung, Mahnungwesen, Erstattungsservice
Die Zahnarztpraxis übergibt die Ausgangsrechnungen an Patienten über eine Schnittstelle der Praxissoftware einfach und digital an das DZR. Das übernimmt den Versand, die Überwachung der Zahlungseingänge sowie das Reklamations- und Mahnverfahren. Das Outsourcing des Rechnungsmanagements inkludiert zudem:
• Einfache, bankenunabhängige Ratenzahlung für den Patienten, bis zu sechs Jahre.
• Argumentations-Profi zur Realisation von Heil- und Kostenplänen.
• Begründungsmanager zur patientenindividuellen Anpassung bei der Steigerung über den 2,3-fachen Satz.
• Team im Erstattungsservice bei Korrespondenz mit den Erstattungsstellen.
• Honorar-Benchmark für den direkten Online-Vergleich der Gebührenziffern in der Region einer Praxis.
2. Liquiditätssicherung
• Garantierte Sofortauszahlung oder Auszahlung wahlweise zum Wunschtermin beziehungsweise alle 15, 30 oder 45 Tage.
• Ersparnis bei den Buchungskosten.
• Planbare Zahlungsfähigkeit und sicherer Zahlungseingang.
• Bei Fremdlabor-Rechnungen keine Vorfinanzierung durch die Praxis nötig.
3. Ausfallsschutz
• Ankaufsschutz für alle Rechnung bis 500 Euro.
• Sekundenschnelle Ankaufszusage für Ihre Behandlungen mit höheren Rechnungssummen.
• Kostenfreie Ankaufsanfragen.
• Sicherheit bei der Honorarzahlung.
Die Kosten für Factoring sind in den vergangenen Jahren deutlich gesunken und bewegen sich je nach Abrechnungsvolumen und Zahlungsziel um die zwei Prozent netto.
Fazit des Experten
Eine Praxis sollte die Corona-Zeit zur Prüfung nutzen, ob die Factoring-Leistungen eines Abrechnungszentrums nicht die wirtschaftliche und organisatorische Basis der Praxis spürbar verbessern können.
Von Dr. Jens-Peter Damas, Fachanwalt für Steuerrecht, Wilde & Partner
Bisherige Folgen unserer Serie:
- Gewerbesteuer bei Anstellung von Zahnärzten: Risikokonstellationen und Handlungsempfehlungen
- Digital jetzt: Der Staat fördert die Digitalisierung von Praxen
- Tätigkeitsverbot oder Quarantäne wegen Corona: FAQ und Checkliste für Zahnärzte
- Der Gründungszuschuss als Starthilfe für Praxisgründer
- Umsatzbeteiligung von Mitarbeitern: Was ist bei Urlaub, Krankheit und Mutterschutz?
- Weniger Mehrwehrtsteuer durch Corona: Investitionsvorteile in der Praxis clever nutzen
- Weihnachtsfeier mit der Praxis: So bleiben Betriebsveranstaltungen steuerfrei
- Weiterarbeit nach Praxisveräußerung: Welcher Umfang ist empfehlenswert?
Unsere Serie
Expertentipps für Zahnärzte rund um Steuern, Finanzen, Recht und Betriebswirtschaft
Zahnärzte sind auch Unternehmer. So haben sie häufig mit Fragen rund um die Themen Steuerberatung, Recht, Finanzen und Betriebswirtschaft zu tun. Bei uns gibt es wöchentlich wertvolle Tipps zu diesen Themen. Dafür arbeiten wir mit Experten der Steuerberaterkanzlei Wilde und Partner und des Dienstleisters für Praxisentwicklung, m-dens, zusammen. Die Kanzlei ist mit über 600 Mandanten aus dem Bereich der Heilberufe eine der führenden Steuerberaterkanzleien für Ärzte und Zahnärzte in Deutschland. „Wie für Sie in der Zahnmedizin ist auch für uns als Steuerberater Spezialisierung wichtig und für unsere Mandanten ein enormer Vorteil. Im Vergleich zu unspezialisierten Kanzleien sind unsere Abläufe perfekt auf Ihre Bedürfnisse angepasst und das spezifische Branchenwissen hilft uns jeden Tag.“ m-dens ist eine bundesweit tätige Unternehmensberatung im Gesundheitsmarkt. Die Experten beraten Zahnärzte in allen Praxisphasen bei strategischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.