
Der Experte ist Ingo Melson vom Dienstleister für Praxisentwicklung m-dens. Er und die Steuerberaterkanzlei Wilde und Partner, Bergisch Gladbach, geben in unserer neuen Serie Zahnmedizinern jede Woche Tipps rund um Steuerberatung, Recht, Finanzen und Betriebswirtschaft. Mehr über die Serie und die Experten erfahren Sie unten im Artikel. In dieser Folge geht es um den Gründungszuschuss als Starthilfe für Praxisgründer.
Bisherige Folgen unserer Serie:
- Tätigkeitsverbot oder Quarantäne wegen Corona: FAQ und Checkliste für Zahnärzte
- Umsatzbeteiligung von Mitarbeitern: Was ist bei Urlaub, Krankheit und Mutterschutz?
- Weniger Mehrwehrtsteuer durch Corona: Investitionsvorteile in der Praxis clever nutzen
- Weihnachtsfeier mit der Praxis: So bleiben Betriebsveranstaltungen steuerfrei
- Weiterarbeit nach Praxisveräußerung: Welcher Umfang ist empfehlenswert?
Gründungszuschuss auch für Zahnmediziner

Einen interessanten und oft vernachlässigten Baustein für Existenzgründer bildet der sogenannte Gründungszuschuss, der, entgegen anders lautender Aussagen, auch an Zahnärztinnen und Zahnärzte gezahlt wird. Voraussetzung dafür ist ein vollständiger Antrag und das Wissen über mögliche Ablehnungsgründe.
Der Gründungszuschuss gilt als Starthilfe aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit und muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, muss der Antragsteller mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein und einen verbleibenden Anspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld haben. Unverzichtbar ist daher die langfristige Planung, denn ist die eigene Praxis erst einmal in Betrieb, kann der Gründungszuschuss nicht mehr beantragt werden.
Kein gesetzlicher Anspruch
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es ohnehin nicht, denn der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung und kann somit von der Arbeitsagentur in Abhängigkeit der vorliegenden Dokumente bewilligt oder abgelehnt werden.
Zuschuss kann bis zu 20.000 Euro betragen
Im Falle eines positiven Bescheids erhalten Gründer in den ersten sechs Monaten einen Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro monatlichen Sozialversicherungsanteil. Anschließend ist in einer zweiten Phase von weiteren neun Monaten ein Zuschuss von jeweils 300 Euro monatlich möglich.
Je nach individueller Ausgangslage kann der Gründungszuschuss im Laufe von 15 Monaten so insgesamt rund 20.000 Euro betragen. Besonders erwähnenswert: Dieser Betrag ist steuerfrei und ohne Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dieser Betrag wird nicht in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen.
Neben der Tatsache, dass diese Summe in der Anfangsphase einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhalts des Gründers leistet, wirkt sich der Zuschuss auch auf die übrige Finanzplanung aus. Denn wer den Gründungszuschuss bekommt, verringert gleichzeitig seinen benötigten Kreditrahmen.
Wer diese Fördermöglichkeit in Betracht zieht, sollte gut vorbereitet und beraten sein. Denn zur Beantragung ist die Vorlage eines Businessplans zwingend erforderlich. Zudem muss die Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden. Fachkundige Stellen sind beispielsweise Steuerberater, Institutionen und akkreditierte Unternehmensberatungen.
Wichtige Unterlagen für den erfolgreichen Antrag sind außerdem: Studienabschlüsse, Arbeitszeugnisse, Lebenslauf, Kapital- und Finanzierungsplan, Umsatz und Rentabilitätsvorschau.
Insbesondere die Unterlagen zur Finanzplanung sollten von erfahrenen Praxisberatern oder spezialisierten Steuerberatern geliefert werden, um einer Prüfung standzuhalten, denn auch hier steckt der Teufel oftmals im Detail.
Bedauerlicherweise wird der Gründungszuschuss als Instrument zur Liquiditätshilfe im Rahmen von Gründungsberatungen noch wenig beachtet. Wer davon profitieren will, sollte über das entsprechende Know-how in der Antragstellung verfügen oder qualifizierte Experten zu Rate ziehen.
Fazit: Es lohnt sich für gründungswillige Zahnärzte, sich mit dem Thema Gründungszuschuss und den Regularien für eine erfolgreiche Beantragung zu beschäftigen. Die Bedingungen und die Beantragung mögen auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, wer sich jedoch von Experten begleiten lässt, kann sich im Erfolgsfall über eine hilfreiche Liquiditätsspritze freuen.
Zu diesem Thema bietet m-dens ein kostenloses Online-Seminar an: Gründungszuschuss für Existenzgründer. Mittwoch, 25. November, 15 bis 16 Uhr. Anmeldungen sind hier möglich.
Unsere Serie
Expertentipps für Zahnärzte rund um Steuern, Finanzen, Recht und Betriebswirtschaft
Zahnärzte sind auch Unternehmer. So haben sie häufig mit Fragen rund um die Themen Steuerberatung, Recht, Finanzen und Betriebswirtschaft zu tun. Bei uns gibt es wöchentlich wertvolle Tipps zu diesen Themen. Dafür arbeiten wir mit Experten der Steuerberaterkanzlei Wilde und Partner und des Dienstleisters für Praxisentwicklung, m-dens, zusammen. Die Kanzlei ist mit über 600 Mandanten aus dem Bereich der Heilberufe eine der führenden Steuerberaterkanzleien für Ärzte und Zahnärzte in Deutschland. „Wie für Sie in der Zahnmedizin ist auch für uns als Steuerberater Spezialisierung wichtig und für unsere Mandanten ein enormer Vorteil. Im Vergleich zu unspezialisierten Kanzleien sind unsere Abläufe perfekt auf Ihre Bedürfnisse angepasst und das spezifische Branchenwissen hilft uns jeden Tag.“ m-dens ist eine bundesweit tätige Unternehmensberatung im Gesundheitsmarkt. Die Experten beraten Zahnärzte in allen Praxisphasen bei strategischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.